Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 6. August 2026
1. ANBIETER
Anbieter und Vertragspartner ist:
Rock Tribe Audio
Inhaber: Fikret Pike Mujkic
Löwengartenstr. 42
9400 Rorschach
Schweiz
Website:
https://rocktribeaudio.com
Nachfolgend «Rock Tribe Audio» genannt.
2. GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen von Rock Tribe Audio gegenüber Privatpersonen, Unternehmen und anderen Organisationen.
Sie gelten insbesondere für:
– Akustikberatung,
– Akustikmessungen,
– raumakustische Analysen,
– Raumakustikplanung,
– Projektierung und Beratung,
– Herstellung und Verkauf von Akustikelementen,
– Breitbandabsorber,
– Bassfallen,
– Deckensegel,
– Diffusoren,
– Sonderanfertigungen,
– Lieferung und Versand,
– Montage und Installation,
– ergänzende Projekt- und Serviceleistungen.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Rock Tribe Audio diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einem separaten Vertrag gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Zwingende gesetzliche Rechte von Konsumenten bleiben unberührt.
3. ANGEBOTE UND VERTRAGSABSCHLUSS
Darstellungen, Beschreibungen und Informationen auf der Website dienen der allgemeinen Information und stellen noch kein verbindliches Angebot dar.
Eine über das Kontaktformular, per E-Mail, telefonisch oder auf andere Weise übermittelte Anfrage ist unverbindlich.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn:
– der Kunde ein Angebot von Rock Tribe Audio in Textform annimmt,
– Rock Tribe Audio den Auftrag in Textform bestätigt,
– oder Rock Tribe Audio nach Absprache mit der Ausführung der vereinbarten Leistung beginnt.
Als Textform gelten insbesondere E-Mail, elektronische Auftragsbestätigung und andere dauerhaft nachvollziehbare elektronische Mitteilungen.
Sofern im Angebot keine andere Frist genannt ist, bleibt das Angebot während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum gültig.
Änderungen oder Ergänzungen nach Vertragsabschluss bedürfen der Zustimmung von Rock Tribe Audio und können zu einer Anpassung von Preis, Umfang und Termin führen.
4. LEISTUNGSUMFANG
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, der Leistungsbeschreibung, den Plänen oder weiteren schriftlich vereinbarten Unterlagen.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags.
Dazu gehören insbesondere zusätzliche Messungen, weitere Planungsvarianten, nachträgliche Änderungen, zusätzliche Anfahrten, Demontagen, Elektroarbeiten, Malerarbeiten, Gipserarbeiten, bauliche Verstärkungen, Gerüste, Hebemittel oder andere Arbeiten Dritter.
Rock Tribe Audio ist berechtigt, technisch oder gestalterisch gleichwertige Änderungen vorzunehmen, sofern dadurch die vereinbarte Funktion und der Gesamtcharakter nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
5. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
Der Kunde stellt Rock Tribe Audio rechtzeitig alle Informationen zur Verfügung, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind.
Dazu können insbesondere gehören:
– korrekte Raum- und Gebäudemasse,
– aktuelle Grundrisse und Pläne,
– Informationen über Wand-, Boden- und Deckenkonstruktionen,
– Angaben zu Elektro-, Lüftungs- und Haustechnikinstallationen,
– Fotos und Videos der Räumlichkeiten,
– Informationen über bestehende Einrichtungen und Einbauten,
– Angaben zur vorgesehenen Nutzung des Raumes,
– Zugang zu den Räumlichkeiten,
– erforderliche Bewilligungen und Zustimmungen.
Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm oder von Dritten bereitgestellten Angaben verantwortlich.
Änderungen an Räumen, Einrichtungen, Nutzung, Lautsprechern, Hörpositionen oder baulichen Konstruktionen sind Rock Tribe Audio mitzuteilen, wenn sie für die Planung oder Ausführung relevant sein können.
Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender, unrichtiger oder verspäteter Angaben können zusätzlich verrechnet werden.
6. AKUSTIKMESSUNGEN, ANALYSEN UND PLANUNGEN
Akustikmessungen und Auswertungen beziehen sich auf den Zustand des Raumes und die Messbedingungen zum Zeitpunkt der Messung.
Die Ergebnisse können insbesondere beeinflusst werden durch:
– Raumgeometrie,
– Baukonstruktion,
– Möblierung,
– Türen und Fenster,
– Temperatur und Luftfeuchtigkeit,
– Hintergrundgeräusche,
– Lautsprecher und deren Aufstellung,
– Hör- und Messpositionen,
– Nutzung des Raumes,
– später vorgenommene bauliche oder technische Veränderungen.
Messberichte, Empfehlungen, Simulationen und Planungen beruhen auf den verfügbaren Informationen und den zum Zeitpunkt der Leistung vorhandenen Bedingungen.
Eine bestimmte akustische Verbesserung, ein bestimmter Frequenzgang, eine bestimmte Nachhallzeit oder ein bestimmtes subjektives Klangergebnis ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich und messbar in Textform vereinbart wurde.
Akustische Prognosen und Simulationen stellen fachliche Einschätzungen dar. Abweichungen zwischen Prognose und realem Ergebnis können aufgrund der tatsächlichen Bauweise, Materialeigenschaften und Nutzung des Raumes auftreten.
7. SONDERANFERTIGUNGEN
Als Sonderanfertigungen gelten Produkte, die nach individuellen Massen, Farben, Materialien, Stoffen, Formen, Oberflächen, technischen Vorgaben oder Kundenwünschen hergestellt oder beschafft werden.
Der Kunde ist verpflichtet, Auftragszeichnungen, Masse, Farben, Materialien und weitere Spezifikationen vor Produktionsbeginn sorgfältig zu kontrollieren.
Mit der Freigabe bestätigt der Kunde, dass die dargestellten Angaben seinen Anforderungen entsprechen.
Nach erfolgter Freigabe entstehende Änderungen können nur umgesetzt werden, wenn dies technisch und organisatorisch noch möglich ist. Dadurch entstehende Mehrkosten und Terminverschiebungen trägt der Kunde.
Geringfügige Abweichungen bei Farben, Maserungen, Strukturen, Stoffen, Holz, Oberflächen, Massen und handwerklicher Ausführung stellen keinen Mangel dar, sofern sie materialtypisch, technisch unvermeidbar oder für die Nutzung unerheblich sind.
Bildschirmdarstellungen und Fotos können Farben und Oberflächen abhängig von Gerät, Beleuchtung und Aufnahmebedingungen abweichend darstellen.
8. PREISE UND NEBENKOSTEN
Es gelten die im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise.
Soweit Mehrwertsteuer geschuldet ist, wird sie entsprechend den gesetzlichen Anforderungen ausgewiesen.
Sofern nicht ausdrücklich im Angebot enthalten, können insbesondere folgende Leistungen zusätzlich verrechnet werden:
– Anfahrt und Reisezeit,
– Übernachtungs- und Reisespesen,
– Versand und Verpackung,
– Zoll- und Einfuhrkosten,
– Parkgebühren,
– Gerüste, Hebebühnen und Hebemittel,
– Materialtransporte,
– Entsorgung,
– Wartezeiten,
– zusätzliche Messungen,
– zusätzliche Planungs- und Änderungsleistungen,
– Arbeiten ausserhalb der vereinbarten Zeiten.
Bei internationalen Lieferungen trägt der Kunde allfällige Einfuhrabgaben, Zölle, lokale Steuern und Gebühren, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
9. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Rechnung.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Rock Tribe Audio kann insbesondere bei Sonderanfertigungen, Materialbeschaffungen, umfangreichen Planungen oder Montageprojekten eine angemessene Voraus- oder Teilzahlung verlangen.
Mit der Produktion oder Beschaffung muss erst begonnen werden, nachdem die vereinbarte Vorauszahlung eingegangen ist.
Bei Zahlungsverzug ist Rock Tribe Audio berechtigt:
– weitere Leistungen vorübergehend einzustellen,
– Lieferungen zurückzuhalten,
– angemessene Mahn- und Inkassokosten zu verlangen,
– sowie die gesetzlichen Verzugsfolgen geltend zu machen.
Das Recht zur Geltendmachung weiterer nachweisbarer Schäden bleibt vorbehalten.
10. ÄNDERUNGEN UND ZUSATZLEISTUNGEN
Änderungswünsche des Kunden nach Vertragsabschluss gelten als Zusatzleistungen, sofern sie nicht bereits vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind.
Rock Tribe Audio informiert den Kunden nach Möglichkeit vor der Ausführung über wesentliche Auswirkungen auf Preis und Termin.
Ist eine sofortige Entscheidung erforderlich, um Stillstand, Schäden oder unverhältnismässige Mehrkosten zu vermeiden, kann Rock Tribe Audio notwendige geringfügige Zusatzleistungen nach pflichtgemässem Ermessen ausführen und verrechnen.
Der Kunde trägt zusätzliche Kosten, die insbesondere entstehen durch:
– nachträgliche Änderungswünsche,
– unrichtige Pläne oder Masse,
– nicht erkennbare bauliche Gegebenheiten,
– unzureichende Tragfähigkeit,
– verdeckte Leitungen oder Installationen,
– erschwerten Zugang,
– Wartezeiten,
– Verzögerungen anderer beteiligter Unternehmen.
11. TERMINE UND FRISTEN
Genannte Liefer-, Planungs- und Ausführungstermine sind grundsätzlich unverbindliche Zieltermine, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
Termine setzen voraus, dass:
– der Kunde alle erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitstellt,
– notwendige Freigaben vorliegen,
– vereinbarte Zahlungen eingegangen sind,
– Zugang und Montagebedingungen gewährleistet sind,
– Materialien und Vorleistungen verfügbar sind.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen, Transportstörungen, behördlichen Massnahmen, Krankheit, Strom- oder Systemausfällen, Naturereignissen oder anderen nicht von Rock Tribe Audio zu vertretenden Umständen verlängern die betroffenen Fristen angemessen.
Rock Tribe Audio informiert den Kunden über wesentliche Verzögerungen, sobald diese erkennbar sind.
12. LIEFERUNG UND VERSAND
Lieferart, Lieferort und Versandkosten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
Der Kunde kontrolliert die Lieferung bei Erhalt auf sichtbare Transportschäden und fehlende Teile.
Erkennbare Transportschäden sollen unmittelbar beim Transportunternehmen dokumentiert und Rock Tribe Audio möglichst rasch gemeldet werden.
Für Konsumenten geht die Gefahr entsprechend den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen über.
Bei Geschäftskunden geht die Gefahr, sofern nichts anderes vereinbart wurde, mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen oder den Kunden über.
Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind.
13. MONTAGE UND INSTALLATION
Der Kunde stellt sicher, dass die Montageflächen und Gebäudeteile ausreichend tragfähig und für die vorgesehene Befestigung geeignet sind.
Der Kunde informiert Rock Tribe Audio vor der Montage über:
– verdeckte Stromleitungen,
– Wasser- und Heizungsleitungen,
– Lüftungsleitungen,
– Unterkonstruktionen,
– Bodenheizungen,
– schwach tragende Bauteile,
– asbesthaltige oder andere gefährliche Materialien,
– weitere besondere Risiken.
Rock Tribe Audio ist nicht verpflichtet, verdeckte Leitungen, Schadstoffe oder statische Verhältnisse ohne gesonderten Auftrag zu untersuchen.
Der Montagebereich muss frei zugänglich und ausreichend geräumt sein. Der Kunde schützt oder entfernt empfindliche Gegenstände und stellt die erforderlichen Zugangs-, Strom- und Beleuchtungsmöglichkeiten bereit.
Sind sichere oder fachgerechte Montagebedingungen nicht gegeben, kann Rock Tribe Audio die Arbeiten unterbrechen oder verschieben. Daraus entstehende Zusatzkosten können dem Kunden verrechnet werden.
Elektro-, Sanitär-, Brandschutz-, Statik- und andere bewilligungspflichtige Facharbeiten werden nur ausgeführt, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind und durch entsprechend qualifizierte Personen erfolgen.
14. ABNAHME UND MÄNGEL
Der Kunde prüft erbrachte Leistungen und gelieferte Produkte nach Übergabe beziehungsweise Fertigstellung innerhalb angemessener Frist.
Erkennbare Mängel sind Rock Tribe Audio möglichst rasch und nachvollziehbar mitzuteilen.
Die Mängelmeldung soll insbesondere enthalten:
– eine genaue Beschreibung,
– aussagekräftige Fotos oder Videos,
– das Datum der Feststellung,
– die betroffene Leistung oder das betroffene Produkt.
Rock Tribe Audio erhält Gelegenheit, den gemeldeten Mangel zu prüfen und, soweit ein Mangel vorliegt, innerhalb angemessener Frist zu beheben.
Zwingende gesetzliche Mängel- und Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
15. GEWÄHRLEISTUNG
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit im individuellen Vertrag keine zulässige abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Bei berechtigten Mängeln kann Rock Tribe Audio zunächst nach eigener Wahl eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung anbieten, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.
Keine Mängel sind insbesondere:
– übliche oder geringfügige Material- und Farbabweichungen,
– natürliche Veränderungen von Holz, Stoffen oder Oberflächen,
– normaler Verschleiss,
– Schäden durch unsachgemässe Nutzung oder Reinigung,
– Schäden durch Feuchtigkeit, Hitze, direkte Sonneneinstrahlung oder ungeeignete Raumverhältnisse,
– Veränderungen durch Eingriffe des Kunden oder Dritter,
– Schäden durch eine nicht von Rock Tribe Audio ausgeführte Montage,
– Folgen unrichtiger Kundenangaben oder Masse,
– geringfügige Abweichungen ohne Einfluss auf Funktion und Nutzung.
Besondere Haltbarkeits-, Leistungs- oder Ergebnisgarantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich in Textform zugesichert wurden.
16. STORNIERUNG UND VERTRAGSRÜCKTRITT
Ein Vertrag kann nach dessen Abschluss nur mit Zustimmung von Rock Tribe Audio aufgehoben oder geändert werden, sofern kein gesetzliches Rücktritts- oder Widerrufsrecht besteht.
Bei einer vom Kunden gewünschten Stornierung kann Rock Tribe Audio insbesondere folgende Kosten verrechnen:
– bereits erbrachte Arbeits- und Planungsleistungen,
– bestellte oder reservierte Materialien,
– nicht mehr stornierbare Leistungen Dritter,
– Produktions- und Vorbereitungskosten,
– Transport- und Lagerkosten,
– weitere nachweisbare Aufwendungen.
Bei Sonderanfertigungen kann eine Stornierung nach Produktions- oder Beschaffungsbeginn ausgeschlossen sein, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Ein freiwilliges allgemeines Rückgabe- oder Umtauschrecht besteht nur, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde.
Zwingende gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Konsumentenrechte bleiben unberührt.
17. GEISTIGES EIGENTUM UND NUTZUNGSRECHTE
Pläne, Zeichnungen, Messberichte, Berechnungen, Konzepte, Visualisierungen, Konstruktionen, Texte, Fotos, Produktdesigns und sonstige Arbeitsergebnisse von Rock Tribe Audio bleiben urheberrechtlich und wirtschaftlich geschützt.
Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung das nicht ausschliessliche Recht, die für ihn erstellten Unterlagen für das konkret vereinbarte Projekt zu verwenden.
Ohne vorherige Zustimmung von Rock Tribe Audio dürfen die Unterlagen insbesondere nicht:
– vervielfältigt oder veröffentlicht,
– an Dritte zur Nachproduktion weitergegeben,
– für andere Räume oder Projekte verwendet,
– verändert und unter anderem Namen verbreitet,
– oder kommerziell verwertet werden.
Der Kunde darf notwendige Unterlagen an am Projekt beteiligte Fachplaner und Unternehmen weitergeben, sofern diese sie ausschliesslich für das konkrete Projekt verwenden.
18. EINSATZ VON DRITTEN
Rock Tribe Audio ist berechtigt, geeignete Mitarbeitende, Lieferanten, Subunternehmer und Fachpartner zur Vertragserfüllung einzusetzen.
Rock Tribe Audio bleibt für die ordnungsgemässe Erbringung der eigenen vertraglichen Leistungen verantwortlich.
Soweit der Kunde Dritte direkt beauftragt, ist Rock Tribe Audio für deren Leistungen, Termine und Fehler nicht verantwortlich.
19. HAFTUNG
Rock Tribe Audio haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden, sowie in den Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich nicht zulässig ist.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Rock Tribe Audio nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für den typischerweise vorhersehbaren unmittelbaren Schaden.
Gegenüber Geschäftskunden ist die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Produktionsausfall und Datenverlust ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Rock Tribe Audio haftet nicht für Schäden oder Mehraufwand, die insbesondere verursacht werden durch:
– unrichtige oder unvollständige Angaben des Kunden,
– vom Kunden bereitgestellte Masse oder Pläne,
– nicht erkennbare bauliche Mängel,
– verdeckte Installationen oder Leitungen,
– ungeeignete Montageflächen,
– eigenmächtige Änderungen,
– unsachgemässe Nutzung,
– Arbeiten nicht beauftragter Dritter,
– höhere Gewalt.
Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche, insbesondere für Personenschäden und nach zwingendem Produkthaftungsrecht, bleiben unberührt.
20. DATENSCHUTZ
Rock Tribe Audio bearbeitet Personendaten im Zusammenhang mit Angeboten, Verträgen, Lieferungen und Leistungen gemäss der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung.
Die Datenschutzerklärung ist abrufbar unter:
https://rocktribeaudio.com/datenschutz/
Der Kunde stellt sicher, dass er zur Übermittlung von Personendaten, Fotos, Plänen und sonstigen Unterlagen berechtigt ist.
21. ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION
Die Vertragsparteien können rechtsgeschäftliche Mitteilungen grundsätzlich per E-Mail oder in anderer vereinbarter Textform übermitteln.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Kontaktdaten aktuell zu halten und Rock Tribe Audio Änderungen rechtzeitig mitzuteilen.
Mitteilungen gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene elektronische oder postalische Adresse übermittelt wurden und kein erkennbarer Zustellfehler vorliegt.
22. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist.
Gegenüber Konsumenten bleiben zwingende Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts sowie zwingende gesetzliche Gerichtsstände unberührt.
Für Verträge mit Unternehmen ist, soweit gesetzlich zulässig, Rorschach im Kanton St. Gallen ausschliesslicher Gerichtsstand.
Rock Tribe Audio ist berechtigt, Ansprüche gegen einen Geschäftskunden auch an dessen Sitz geltend zu machen.
23. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
Rock Tribe Audio kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für zukünftige Verträge anpassen. Für einen bereits geschlossenen Vertrag gilt grundsätzlich die bei Vertragsabschluss einbezogene Fassung.
